Sehr
vielen Dank für Ihre Kreditanfrage. Leider können wir Ihnen nach erfolgter Bonitätsprüfung kein Angebot unterbreiten.
Wir sind gesetzlich zur Bonitätsprüfung verpflichtet. Ihre bonitätsrelevanten Angaben (z.B. Einnahmen, Ausgaben, berufliche Situation, Verschuldung) und die uns von Auskunfteien mitgeteilten Bonitätswerte wurde mit Hilfe eines automatisierten, wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens geprüft. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutzinformation.
Die Kreditentscheidung erfolgte auf Basis einer automatisierten Entscheidung (Art. 22 DSGVO und § 31 BDSG). Sie haben das Recht, Ihren Standpunkt darzulegen, die Entscheidung anzufechten und bei Vorlage berechtigter Gründe das Recht auf Eingreifen einer Person in den automatisierten Entscheidungsprozess, Art. 22 DSGVO, zu fordern. Zur Wahrnehmung wenden Sie sich an:
S-Kreditpartner GmbH, Service Center S-Kreditpartner, Postfach 110526, 10838 Berlin
Telefon: 030 620 080 8000 – Telefax: 030 620 080 8001 – E-Mail: info@s-kreditpartner.de
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre S-Kreditpartner GmbH
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Die Kreditentscheidung erfolgte auf Basis einer automatisierten Entscheidung (Art. 22 DSGVO und § 31 BDSG). Sie haben das Recht, Ihren Standpunkt darzulegen, die Entscheidung anzufechten und bei Vorlage berechtigter Gründe das Recht auf Eingreifen einer Person in den automatisierten Entscheidungsprozess, Art. 22 DSGVO, zu fordern. Zur Wahrnehmung wenden Sie sich an:
S-Kreditpartner GmbH, Service Center S-Kreditpartner, Postfach 110526, 10838 Berlin
Telefon: 030 620 080 8070 – Telefax: 030 620 080 8801 – E-Mail: info@s-kreditpartner.de
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Ihre S-Kreditpartner GmbH
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Ihre S-Kreditpartner GmbH
Leider können wir Ihnen derzeit keine weiteren Angebote unterbreiten. Ihre bisherigen Angebote stehen jedoch in Ihrem Online-Banking für Sie bereit.
Sollten Sie weitere Angebote benötigen, unterbreiten wir Ihnen diese gerne auch telefonisch unter 030 620 080 8070 oder Sie wenden sich an Ihre örtliche Sparkasse.
Leider können wir Ihnen hier derzeit noch kein Angebot unterbreiten.
Gerne können Sie sich bei Ihrer Sparkasse vor Ort informieren.
Sie können sich Ihren Kreditwunsch erfüllen. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation haben wir Laufzeit und Rate für Sie optimiert.
Sie können sich Ihren Kreditwunsch erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Absicherung für Ihren Versicherungsbedarf anbieten können, weil der erforderliche Einmalbeitrag in einem unangemessenen Verhältnis zur Kreditsumme steht.
Sie können sich Ihren Kreditwunsch erfüllen. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation haben wir Laufzeit und Rate für Sie optimiert.
Leider können wir Ihnen jedoch keine Absicherung für Ihren Versicherungsbedarf anbieten, weil der erforderliche Einmalbeitrag in einem unangemessenen Verhältnis zur Kreditsumme steht.
Sie können sich Ihren Kreditwunsch erfüllen.
Leider können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt aus technischen Gründen keine Absicherung für Ihren Versicherungsbedarf anbieten. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran.
Sie können sich Ihren Kreditwunsch erfüllen. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation haben wir Laufzeit und Rate für Sie optimiert.
Leider können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt aus technischen Gründen keine Absicherung für Ihren Versicherungsbedarf anbieten. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran.
Auf Basis Ihrer Eingaben können wir Ihnen den gewünschten Kredit anbieten. Damit Sie sich alles in Ruhe noch einmal anschauen können, haben wir unser Angebot in Ihrem Online-Banking hinterlegt. Erst mit Eingabe einer TAN nehmen Sie unser Angebot verbindlich an.
Sobald Sie uns die von Ihnen unterschriebenen Vertragsseiten zukommen lassen und Ihre TAN eingeben, wird Ihr Kredit sofort genehmigt und ausgezahlt – Sie können das Geld also noch heute auf dem Konto haben!
Melden Sie sich dafür in Ihrem Online-Banking an. Dort finden Sie Ihre Vertragsunterlagen.
Zur Unterschrift nutzen Sie einfach, schnell und sicher die digitale Signatur. Alternativ drucken Sie die Vertragsunterlagen aus, unterschreiben diese an den markierten Stellen und laden die Unterschriftenseiten Ihres Kreditvertrages direkt im Online-Banking Ihrer Sparkasse hoch.
Bitte nutzen Sie aus technischen Gründen für den Online-Abschluss zur Auszahlung Ihres Kredites nicht die Sparkassen-App oder den mobilen Internetauftritt.
Ihre Session ist abgelaufen! Bitte prüfen Sie, ob in ihrem Browser Cookies deaktiviert sind.
Leider können wir Ihnen zur Zeit kein Angebot unterbreiten. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran. Schauen Sie in Kürze gerne wieder vorbei.
Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis
Die S-Kreditpartner GmbH übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank/Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).
Der Darlehensnehmer befreit die S-Kreditpartner GmbH insoweit auch vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.
Datenübermittlung an die Creditreform Boniversum GmbH und Befreiung vom Bankgeheimnis
Die S-Kreditpartner GmbH übermittelt der Auskunftei Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, (nachfolgend Boniversum genannt) im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Daten über die Beantragung, die Aufnahme und vereinbarungsgemäße Abwicklung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung.
Unabhängig davon wird die S-Kreditpartner GmbH der Boniversum auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens oder betrügerischen Verhaltens melden. Diese Meldungen dürfen nach der Datenschutz-Grundverordnung/Bundesdatenschutzgesetz-neu nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Soweit hiernach eine Übermittlung erfolgen kann, befreit der Darlehensnehmer die S-Kreditpartner GmbH zugleich vom Bankgeheimnis.
Die Boniversum speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Boniversum sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt Boniversum auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Boniversum stellt Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die Boniversum Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die Boniversum ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Nähere Informationen zur Tätigkeit der Boniversum kann dem Boniversum-Informationsblatt zur EU-DSGVO entnommen oder online unter www.boniversum.de/EU-DSGVO eingesehen werden.
Geldwäscheerklärung
Zu den Angaben gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG)/Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten erklärt der Darlehensnehmer, im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) zu handeln. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen (§ 11 Abs. 6 GwG).
Politisch exponierte Person (PeP) Geldwäscheerklärung
(12) Politisch exponierte Person im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat. Zu den politisch exponierten Personen gehören insbesondere
1. Staatschefs, Regierungschefs, Minister, Mitglieder der Europäischen Kommission, stellvertretende Minister und Staatssekretäre,
2. Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,
3. Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
4. Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen im Regelfall kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann,
5. Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen,
6. Mitglieder der Leitungsorgane von Zentralbanken,
7. Botschafter, Geschäftsträger und Verteidigungsattachés,
8. Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen,
9. Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation.
(13) Familienmitglied im Sinne dieses Gesetzes ist ein naher Angehöriger einer politisch exponierten Person, insbesondere
1. der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner,
2. ein Kind und dessen Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie
3. jeder Elternteil.
(14) Bekanntermaßen nahestehende Person im Sinne dieses Gesetzes ist eine natürliche Person, bei der der Verpflichtete Grund zu der Annahme haben muss, dass diese Person
1. gemeinsam mit einer politisch exponierten Person
a) wirtschaftlich Berechtigter einer Vereinigung nach § 20 Absatz 1 ist oder
b) wirtschaftlich Berechtigter einer Rechtsgestaltung nach § 21 ist,
2. zu einer politisch exponierten Person sonstige enge Geschäftsbeziehungen unterhält oder
3. alleiniger wirtschaftlich Berechtigter
a) einer Vereinigung nach § 20 Absatz 1 ist oder
b) einer Rechtsgestaltung nach § 21 ist,
bei der der Verpflichtete Grund zu der Annahme haben muss, dass die Errichtung faktisch zugunsten einer politisch exponierten Person erfolgte.
Einwilligung in die Datenübermittlung an die kooperierende Sparkasse zur werblichen Ansprache und Beratung
Damit die kooperierende Sparkasse Sie mit persönlich auf Sie zugeschnittenen Angeboten und Beratung kontaktieren kann, willigen Sie ein, dass die S-Kreditpartner GmbH die hierfür erforderlichen Daten (Personendaten, z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf) sowie Angaben zum Kredit (z. B. Produktart, Verzinsung, Laufzeit) und Geschäftsdaten (z. B. Restkreditversicherungsart und -prämie) an die kooperierende Sparkasse übermittelt.
Sie entbinden insoweit die S-Kreditpartner GmbH vom Bankgeheimnis.
Einwilligung in besondere Formen der werblichen Ansprache
Damit die S-Kreditpartner GmbH und die kooperierende Sparkasse Sie zu Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen der S-Kreditpartner GmbH (z.B. S-Privatkredit, S-Autokredit, Restkreditversicherung) informieren können, dürfen wir Sie über diesen Kanal kontaktieren.
Einwilligungen in bestimmte Datenverarbeitungen und Widerrufsrecht
Die nachfolgenden Datenverarbeitungen erfolgen nur mit Einwilligung des Darlehensnehmers. Die Einwilligung ist freiwillig und ohne Einfluss auf das Zustandekommen des Kreditvertrages. Die jeweils erteilten Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die folgenden Kontaktwege widerrufen werden:
S-Kreditpartner GmbH, Service Center S-Kreditpartner, Postfach 110526, 10838 Berlin
Telefon: 030 620 080 8000
E-Mail: info@s-kreditpartner.de
Einwilligungen in bestimmte Datenverarbeitungen und Widerrufsrecht
Die nachfolgenden Datenverarbeitungen erfolgen nur mit Einwilligung des Darlehensnehmers. Die Einwilligung ist freiwillig und ohne Einfluss auf das Zustandekommen des Kreditvertrages. Die jeweils erteilten Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die folgenden Kontaktwege widerrufen werden:
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Sind Sie im Hauptberuf Angestellter oder Arbeiter, können Sie sich in der Regel nur über eine zusätzliche Versicherung ausreichend gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit absichern.
Mit dem Komplettschutz verringern Sie Ihre finanzielle Belastung um Ihre Kreditrate, wenn Sie unverschuldet gekündigt werden oder vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Dann übernimmt die Versicherung für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zu 12 Monate bei Arbeitslosigkeit die abgesicherte Kreditrate für Sie. Zudem trägt die Restkreditlebensversicherung im Fall Ihres vorzeitigen Ablebens die komplette noch ausstehende Restschuld.
Bitte entnehmen Sie weitere Details dem Produktinformationsblatt und informieren sich insbesondere über mögliche Ausschlussgründe.
Bleibt Ihr regelmäßiges Arbeitseinkommen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit aus, können signifikante finanzielle Einschränkungen die Folge sein, denn trotz des verringerten Einkommens bleiben Ihre laufenden Kosten konstant.
Mit dem Kompaktschutz brauchen Sie sich um Ihre Kreditrate keine Sorgen zu machen, denn bei Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Versicherung Ihre abgesicherte Kreditrate für Sie. Zudem trägt die Restkreditlebensversicherung im Fall Ihres vorzeitigen Ablebens die komplette noch ausstehende Restschuld.
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